Entschuldigungen.

Entschuldigungen.

„Achja, äh, Entschuldigung. Alles wieder gut, gell?“

Viele scheinen eine Entschuldigung für einen Radiergummi zu halten, mit dem man die eigenen Missetaten maßstabslos selbst und einfach so auflösen und auslöschen kann: „erledigt, weiter geht’s“. Ein schweizer Taschenmesser in moralischer Disfunktion. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die nachträgliche Entschuldigung als eigenattestierter Ablass für schlechtes Handeln, schlechte Manieren und schlechte Absichten? Wie soll das gehen? Da man eher selten in der eigenen Schuld steht, sondern in der anderer, kann und darf man sich auch nicht selbst daraus befreien. Man kann sich nicht mirnichtsdirnichts entschuldigen, zack - alles wieder gut, sondern allenfalls um Entschuldigung bitten, Betroffene wie Anteilnehmende. Gegebenenfalls Justitia. Nur die können Last aus Schuld abtragen. Und dann wird man sehen. Oder auch nicht. Der Prozess kennt keinen Automatismus.

motiv: Kenny Eliason @ unsplash.com